Was muss ich beim Austritt beachten?
Die Kündigung muss einen Monat vor Ende des Halbjahres bei uns eingegangen sein (schriftlich, E-Mail genügt). Das bedeutet: Eingang der Kündigung spätestens am
31.05. zum 30.06.
und
30.11. zum 31.12.
Die Kündigung kann auch persönlich in der Geschäftsstelle ausgesprochen werden. Zu spät eingegangene Kündigungen können erst zum Ende des nächsten Halbjahres berücksichtigt werden, der Beitrag ist bis dahin zu zahlen.
Bitte lassen Sie uns dann auch Ihren Mitgliedsausweis zukommen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.
Wofür gelten die Preise genau?
Jede Sportabteilung hat ihren eigenen Haushalt, den sie kalkulieren muss.
Das bedeutet, dass Sie für jede gewählte Sportart den jeweiligen Beitrag einzeln entrichten müssen.
Nachdem dies Selbstkostenpreise sind, haben wir keine Ermäßigungen vorgesehen.
Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem ich Mitglied werden kann?
Nein. Sie können jederzeit einsteigen.
Die Mitgliedschaft beginnt immer zum Ersten des nächsten Monats.
Ab wie viel Jahren kann mein Kind Mitglied werden?
Generell nehmen wir Kinder ab dem 6. Lebensjahr/Schulbeginn auf;
manchmal auch schon mit 5 Jahren. Dies entscheidet der Trainer.
Bei manchen Sportarten haben wir kein Kinder- oder Jugendangebot.
Bitte fragen Sie in Einzelfällen nach.
Kann ich das Sportangebot testen?
Jederzeit. Sie können jede Sportart „erschnuppern".
Die Trainer freuen sich auf Sie, Ihnen ihre Sportart zeigen zu können.
Denken Sie aber bitte daran, dass Sie sich für den Zutritt zum Areal der Bereitschaftspolizei („BePo") vorher bei der Geschäftsstelle anmelden müssen.