Die Kündigung muss einen Monat vor Ende des Halbjahres bei uns eingegangen sein (schriftlich, E-Mail genügt). Das bedeutet: Eingang der Kündigung spätestens am
31.05. zum 30.06.
und                        
30.11. zum 31.12.

Die Kündigung kann auch persönlich in der Geschäftsstelle ausgesprochen werden. Zu spät eingegangene Kündigungen können erst zum Ende des nächsten Halbjahres berücksichtigt werden, der Beitrag ist bis dahin zu zahlen.

Bitte lassen Sie uns dann auch Ihren Mitgliedsausweis zukommen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.