Im folgenden stellen wir unser System der Vereinsjugend stichpunktartig vor. Bei Interesse wird die Jugendordnung auch zugesandt.

Vereinsjugendtag

      Alter: bis 27 Jahre (außer Vorsitzender)
      Wahlrecht:Aktiv und Passiv ab 14. Lebensjahr
      Amtszeit:2 Jahre,Vorsitzender 5 Jahre
      Vereinsjugendleiter: 18 Jahre
      Stellvertreter:18 - 27 Jahre
      Beisitzer:10 Jahre

  • Förderung der sportlichen Jugendarbeit
  • Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe
  • Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung
  • Selbstführung und Selbstverwaltung
  • Entscheidung über eigene Finanzmittel

Besteht aus:

  •       Vorsitzendem
  •       stellvertretendem Vorsitzenden
  •       Abteilungsjugendsprecher
  •       Beisitzern

Aufgaben:

  • Erfüllung der Aufgaben gemäß dieser Jugendordnung und der Beschlüsse des Vereinsjugendtages
  • Erledigung der Jugendangelegenheiten der Abteilung
  • Entscheidung über die Verwendung der zufließenden Mittel

Sitzungen:

  • nach Bedarf

Vereinsjugendausschuss

 Besteht aus:

  •       Vereinsjugendleitung
  •       Vereinsjugendsprecher
  •       den Vorsitzenden der Abteilungsjugendleitungen
  •       beratenden Mitgliedern

 Aufgaben:

  • Genehmigung des Haushalts der Vereinsjugendleitung
  • Genehmigung des Jahresabschlusses, soweit nicht der Vereinsjugendtag zuständig ist
  • Behandlung eingereichter Anträge
  • Entscheidung über die Nachwahl eines Ersatzmitgliedes, falls ein Mitglied der Vereinsjugendleitung während der Amtsperiode ausscheidet

 Sitzungen:

  • zweimal jährlich
  • auf Antrag der Hälfte der Mitglieder außerordentlich

Vereinsjugendleitung

 Besteht aus:

  • Vorsitzendem
  • stellvertretendem Vorsitzenden
  • Vereinsjugendsprecher
  • zwei Beisitzern

 Aufgaben:

  • Leitung der Vereinsjugend im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Vereins sowie der Beschlüsse des Vereins-jugendtages und des Vereinsjugendausschusses

 Besonderheit:

  • Der Vorsitzende der Vereinsjugendleitung ist stimm-berechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes

Abteilungsjugendleitung Ordentlich und außerordentlichBesteht aus:

  • Vereinsjugendausschuss
  • allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins
  • allen Mitarbeitern in der Jugendarbeit des Vereins

Aufgaben:

  • Entgegennahme und Genehmigung der Berichte der Vereinsjugendleitung
  • Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Jahr
  • Entlastung der Vereinsjugendleitung
  • Wahl des Vereinsjugendsprechers
  • Wahl der Vereinsjugendleitung
  • Wahl evtl. weiterer Beisitzer des Vereinsjugendausschusses
  • Wahl von Delegierten zu Jugendtagungen, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Festlegung von Grundsätzen der Vereinsjugendarbeit

Tage:

  • jährlich mindestens 3 Wochen vor der Delegiertenversammlung des Vereins
    Einberufung durch den Vorsitzenden 3 Wochen vorher