Im folgenden stellen wir unser System der Vereinsjugend stichpunktartig vor. Bei Interesse wird die Jugendordnung auch zugesandt.
Vereinsjugendtag
Alter: bis 27 Jahre (außer Vorsitzender)
Wahlrecht:Aktiv und Passiv ab 14. Lebensjahr
Amtszeit:2 Jahre,Vorsitzender 5 Jahre
Vereinsjugendleiter: 18 Jahre
Stellvertreter:18 - 27 Jahre
Beisitzer:10 Jahre
- Förderung der sportlichen Jugendarbeit
- Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe
- Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung
- Selbstführung und Selbstverwaltung
- Entscheidung über eigene Finanzmittel
Besteht aus:
- Vorsitzendem
- stellvertretendem Vorsitzenden
- Abteilungsjugendsprecher
- Beisitzern
Aufgaben:
- Erfüllung der Aufgaben gemäß dieser Jugendordnung und der Beschlüsse des Vereinsjugendtages
- Erledigung der Jugendangelegenheiten der Abteilung
- Entscheidung über die Verwendung der zufließenden Mittel
Sitzungen:
- nach Bedarf
Vereinsjugendausschuss
Besteht aus:
- Vereinsjugendleitung
- Vereinsjugendsprecher
- den Vorsitzenden der Abteilungsjugendleitungen
- beratenden Mitgliedern
Aufgaben:
- Genehmigung des Haushalts der Vereinsjugendleitung
- Genehmigung des Jahresabschlusses, soweit nicht der Vereinsjugendtag zuständig ist
- Behandlung eingereichter Anträge
- Entscheidung über die Nachwahl eines Ersatzmitgliedes, falls ein Mitglied der Vereinsjugendleitung während der Amtsperiode ausscheidet
Sitzungen:
- zweimal jährlich
- auf Antrag der Hälfte der Mitglieder außerordentlich
Vereinsjugendleitung
Besteht aus:
- Vorsitzendem
- stellvertretendem Vorsitzenden
- Vereinsjugendsprecher
- zwei Beisitzern
Aufgaben:
-
Leitung der Vereinsjugend im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Vereins sowie der Beschlüsse des Vereins-jugendtages und des Vereinsjugendausschusses
Besonderheit:
-
Der Vorsitzende der Vereinsjugendleitung ist stimm-berechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes
Abteilungsjugendleitung Ordentlich und außerordentlichBesteht aus:
- Vereinsjugendausschuss
- allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins
- allen Mitarbeitern in der Jugendarbeit des Vereins
Aufgaben:
- Entgegennahme und Genehmigung der Berichte der Vereinsjugendleitung
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Jahr
- Entlastung der Vereinsjugendleitung
- Wahl des Vereinsjugendsprechers
- Wahl der Vereinsjugendleitung
- Wahl evtl. weiterer Beisitzer des Vereinsjugendausschusses
- Wahl von Delegierten zu Jugendtagungen, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festlegung von Grundsätzen der Vereinsjugendarbeit
Tage:
- jährlich mindestens 3 Wochen vor der Delegiertenversammlung des Vereins
Einberufung durch den Vorsitzenden 3 Wochen vorher