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Das Sportzentrum befindet sich auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei (BePo) in der Rosenheimer Straße 130. Dort gelten aus Sicherheitsgründen besondere Zutrittsregelungen!

Alle Personen, die nicht zur BePo gehören, müssen hier in besonderer Weise Zutritt beantragen. Dies gilt auch für Kinder, Schnupperer und Eltern, die ihre Kinder begleiten wollen.

Der Ablauf:

  1. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, eine Sicherheitsüberprüfung von allen Personen vorzunehmen, welche das Areal der Bereitschaftspolizei betreten. Aus diesem Grund hat sie ein Formular entwickelt, welches unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Nur so ist ein Zutritt zu den Sportstätten möglich.
    1. Bitte das Formular BP 2057a - Information und Zustimmung zur polizeilichen ZVÜ_Supervisor-Verfahren herunterladen.
    2. Das Formular durchlesen.
    3. Seite 7 online ausfüllen, Seite 7 ausdrucken, unterschreiben, einscannen.
    4. Vom Personalausweis oder Pass eine Kopie der ersten Seite machen, einscannen.
    5. Der Scan von Seite 7 und der Scan des Ausweises an die Geschäftsstelle des Polizei-Sportvereins per Email senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    6. Alternativ kann Beides auch per Post versendet werden an: Polizei-Sportverein München e.V., Hans-Mielich-Straße 30, 81543 München
    7. Es ist auch möglich, Beides in unseren Briefkasten der Geschäftsstelle in der Hans-Mielich-Straße 30 zu werfen.
    8. Die Geschäftsstelle sendet weitere Informationen per Mail zu.
  2. Die Geschäftsstelle sendet die Formulare an die Polizei, wo eine entsprechende Überprüfung stattfindet. Die Überprüfung dauert ungefähr 14 Tage.
  3. In der Zwischenzeit erhält der Schnupperer von der Geschäftsstelle einen vorläufigen Mitgliedsausweis (Schnupperkarte) bzw. das neu eingetretene Mitglied einen Mitgliedsausweis zugesandt. Mit diesem Dokument und dem Personalausweis meldet man sich nach Ablauf der Überprüfungszeit an der Wache der BePo.
    Dort wird im Wachlokal ein Foto gemacht und der Person eine Karte mit Strichcode und einer Nummer ausgehändigt. Diese Karte ist nun die Zutrittsberechtigung und muss bei jedem Betreten vorgezeigt werden. Das Foto dient lediglich der Identifizierung beim Betreten des Geländes.